Prüfbericht vom Lieferanten erhalten?
Und nun?
Um die Qualität Ihrer Produkte oder Rohstoffe sicherzustellen, ist eine Spezifikation zwischen Ihnen und Ihrem Lieferanten unerlässlich. Diese sollte auch von ihnen beiden unterschreiben sein.
Festlegen von Spezifikationswerten
- Gesetzliche Vorgaben:
Welche Verordnungen/Empfehlungen/Leitlinien/Standards sind für Ihr Produkt relevant und welche Grenzwerte sind dort aufgeführt? - Toleranzen:
Herstellung: Welche Toleranzen benötigt Ihre Produktion tatsächlich, damit das Endprodukt ohne Beanstandung bleibt? Beispiel: Grenzwert für die jeweiligen Monoprodukte eingehalten, aber das Endprodukt wird gesondert geregelt und besitz am Ende einen geringeren Grenzwert. - Maßnahmen:
Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, wenn Sie mit Grenzwerte- oder Spezifikationsüberschreitungen konfrontiert werden.
Mein Experten-Tipp: Legen Sie Ihre internen Spezifikationswerte immer leicht unter die gesetzlichen oder empfohlenen Grenzwerte. So schaffen Sie sich einen Puffer für Ihre Entscheidungen.
Bewertung von Analysenergebnissen
In der Praxis hat sich folgende Bewertung (Ampelbewertung) bewährt:
ROT: Kritische Abweichung
- Status: Wert liegt über dem Spezifikations- UND dem Grenzwert.
- Maßnahme: Ware sofort sperren, Annahme verweigern, ggf. Produktionsstopp oder Rückruf einleiten.
GELB: Akzeptable Abweichung
- Status: Wert liegt über Ihrer Spezifikation, aber noch unter dem gesetzlichen Grenzwert.
- Maßnahme: Die Ware ist technisch noch verarbeitbar. Es erfolgt jedoch eine formale Abmahnung des Lieferanten zur Prozessoptimierung.
GRÜN: Konform
- Status: Alle Werte liegen sicher unterhalb der Spezifikations- und Grenzwerte.
- Maßnahme: Uneingeschränkte Freigabe für die Produktion.
Unsicher beim Prüfbericht?
Dann kontaktierne Sie mich!

Franziska Osswald
Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin
Beratung Lebensmittelrecht